| Klasse | Fahrzeug | Mindestalter | |||
| Krad | ![]() |
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A
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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h | 25 Jahre beim Direkteinstieg |
| 18 Jahre bei stufenweisem Zugang | |||||
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A1
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Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) | 16 Jahre | ||
| PKW |
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B
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Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt | 18 Jahre | |
BE
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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter B fallen | 18 Jahre | |||
| LKW | ![]() |
C
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Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg | 18 Jahre | |
CE
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Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg | 18 Jahre | |||
| Bus | ![]() |
D
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Kraftfahrzeuge (ausgenommen
Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen
außer dem Führersitz auch mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg |
21 Jahre |
